Nachdem die Leichtathletik zu den Sportarten gehört welche unter Auflagen wieder betrieben werden darf, hat die bayrische Sportjugend (BSJ) die Initiative ergriffen und zum Einstieg ein

Training zur Sportabzeichenabnahme angeregt. Das Training und die Abnahme finden auf den Sportplatz -Brunneranlage am Viadukt statt. Termine sind am Freitag 15.Mai, Mittwoch 20. Mai und Mittwoch 27. Mai jeweils von 16.30 bis 18 Uhr.

Die Sportabzeichen –Prüfer des SBC Traunstein und des SC Vachendorf mit Helfern werden die Veranstaltung durchführen.

Gedacht ist die Veranstaltung für Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren (Jahrgänge 2003 bis 2014), beim Sportabzeichen zählt immer das Geburtsjahr.

Auf Grund der Corona – Beschränkungen können wir nur 25 Kinder /Jugendlichen die Teilnahme ermöglichen. Eine Voranmeldung ist daher Voraussetzung für die Teilnahme.

Diese kann ab sofort erfolgen bei Dr. Rudolf Schenk (Abteilungsleiter – Leichtathletik beim SBC) per e-mail: rudolfschenk@ymail.com oder per Telefon unter der Nummer 0861 13302!

Bei der Anmeldung benötigen wir Name und Vorname, Geburtsdatum und Adresse!!

Wegen der Corona – Regeln können wir die Umkleiden und Duschen nicht öffnen, d.h. bitte in Sportkleidung kommen und auch wieder gehen; natürlich ist es möglich sich für dem Heimweg ein trockenes Hemd anzuziehen. Auch die Toiletten sind natürlich zugänglich.

Wichtig ist es den Abstand von mindestens 1,5 Metern zu wahren, auch beim Betreten des Sportplatzes. Wir teilen Euch dann in Fünfergruppen ein, da ist das mit dem Abstand kein Problem. Beim Ballwerfen und Seilspringen werden die Sportgeräte beim Wechsel entsprechend desinfiziert, beim Laufen (Sprint und Ausdauer 800 Meter und Springen ( Weit -und Hochsprung) gibt es da ohnehin keine Probleme.

Hier noch die Corona Regeln des DOSB, so von der Politik verfügt:

1. Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport

a. Der Sport- und Trainingsbetrieb kann nach Maßgabe der folgenden Regeln im Breiten- und Freizeitsport in einem ersten Schritt wieder erlaubt werden, wenn die Sportangebote

  •  an der „frischen Luft“ im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder
  • privaten Freiluftsportanlagen stattfinden,
  • einen ausreichend großen Personenabstand gewährleisten (1,5-2 Meter),
  • kontaktfrei durchgeführt werden, insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten ohne Wettkampfsimulationen und -spiele,
  • die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, konsequent eingehalten werden,
  • die Umkleidekabinen ebenso wie Gastronomiebereiche geschlossen bleiben,
  • Bekleidungswechsel, Körperpflege und die Nutzung der Nassbereiche durch die Sporttreibenden nicht in der Sportstätte stattfinden,
  • eine Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt,  die Nutzung von Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen untersagt wird,
  • Risikogruppen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden,
  • keine Zuschauer zugelassen werden.

Dr. Rudolf Schenk Abteilung Leichtathletik im SBC